Das Produktsortiment von b3 technology reicht von der Verbesserung der Wasserqualität, über die Reduzierung vom Reifenabtrieb bis hin zu Verbrauchsreduzierungen beim PKW und Heizungsanlagen.

Die b3 Technologie ist seit 2003/2004 auf dem Markt und wurde 2007 mit dem IFIA-CUP der iENA Nürnberg ausgezeichnet. iENA ist eine internationale Fachmesse für Ideen, Erfindungen und Neuheiten.

Was verspricht b3 technology mit ihrem Produkt HTKC – was soll erreicht werden?

  • 5 – 10 % Leistungssteigerung und Drehmomenterhöhung (Steigerung der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h)
  • Motor-Getriebe-Garantie bleibt erhalten
  • Bis zu 11 % reduzierter Kraftstoff-Verbrauch
  • Bessere Abgaswerte
  • Einfache Rückrüstung möglich
  • Keine Erhöhung der Kfz-Steuer
  • Für alle Modelle geeignet

Was ist die Technik hinter dem HTCK – Was sagt der Anbieter dazu?

„Die HTKC Hochtemperaturkeramikchips werden nach einem speziellen Verfahren – basierend auf den Erkenntnissen der EM-, Frequenz- und Implosionstechnologie – unter anaeroben Bedingungen mittels eines Biosynthesetechnologietransferverfahrens programmiert. Sie werden durch angereicherte Kohlenstoffmikrokeramik, Hochtemperatur-Additiven und weiteren Verbindungen ergänzt.”

Diese keramischen Kugeln werden dem “Energiezulauf” (also dem Treibstoff) zugeführt und bewirken, dass sich die Reibungsverluste im Motor reduzieren. Dies soll passieren, weil sich der Kraftstoff entclustert – d. h., die Oberfläche des Treibstoffes vergrößert sich und der Energietransport verbessert sich.

Wie sieht es preislich aus?

Preisangaben haben wir leider nicht gefunden.

Wie funktioniert der Einbau vom HTCK?

Der HTKC wird zwischen dem Tankzulauf und dem Kraftstoffilter im Motorraum eingebaut. Der Hersteller empfiehlt, dass dies so nah wie möglich an der Einspritzpumpe bzw. am Vergaser geschehen soll.

Eine detaillierte Anleitung findest du hier http://baubioenergy.de/resources/bue06semtechmerkkfzEinbauAktuell.pdf

Was sagt b3 technology zur Fahrzeuggarantie – darf es bspw. bei Leasingfahrzeugen verwendet werden?

Es wird die Aussage getroffen, dass die Motorgarantie erhalten bleibt.
b3 technology spricht auch von einer Drehmomenterhöhung von bis zu 15%. Nach Aussage des Herstellers liegt der Wert in der zulässigen Schwankungsbreite (der Gesetzgeber erlaubt eine Schwankungsbreite bis zu 20%, ohne das Veränderungen am Fahrwerk vorgenommen werden müssen).

In ihren FAQ‘s nimmt die Firma noch Stellung zu den Garantieansprüchen, zur Gewährleistung und zum Thema Motorschaden.

  1. “Kann mein Kfz-Hersteller meine Garantieansprüche gegen ihn abwehren, nachdem ich den HTKC eingebaut habe?”Eine pauschale Aufkündigung der Gewährleistung nach Einbau des HTKC seitens der KFZ-Hersteller ist rechtlich unzulässig und bisher wohlweislich nicht erfolgt. Rechtlich einwandfrei wäre die Aufkündigung der Gewährleistung durch den KFZ-Hersteller bei Schäden, die ursächlich durch den HTKC entstanden sind. Selbstverständlich brauchen die Hersteller keine Garantie für einen nachträglich eingebauten HTKC zu übernehmen.
  2. “Was geschieht, wenn der HTKC z.B. einen Motorschaden verursacht?”

    Ihre Ansprüche richten Sie an uns. Für Folgeschäden aus der Anwendung Ihres HTKC besteht bei einer großen deutschen Versicherung eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden pauschal je Ereignis bis 5 –fünf- Millionen Euro. Je Person werden bis zu 2,5 Millionen Euro geleistet.
    Der weltweite Versicherungsschutz bezieht sich sowohl auf Ansprüche aus dem gewerblichen als auch aus dem privaten Bereich und beinhaltet auch langjährige Ansprüche aus dem BGB und dem Produkthaftungsgesetz.

Wie sieht es mit der Verkehrszulassung des Kfz’s nach Verwendung vom b3 technology aus?

Auf der Webseite von b3 technology wird keine Aussage zur Beeinträchtigung der Verkehrszulassung getroffen.

Spritkosten senken – gibt es Erfahrungswerte zu dieser Technologie im Internet?

Erfahrungswerte zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauches haben wir leider nicht gefunden.

Eckdaten des Anbieters – b3 technology

Die Kontaktdaten laut Impressum sind:

b3 technology europäische Stiftung EWIV* i.G.
Pescher Straße 64 .
D-41352 Korschenbroich

Geschäftsführender Treuhänder: Martin Blumenthal

Email:  info@htkc.de
Telefon: +49 (0)173 – 167 20 55

Wir haben mit großer Sorgfalt und nach bestem Gewissen die einzelnen Informationen zusammengetragen, können aber dennoch aus rechtlichen Gründen keine Garantie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

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